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Was ist Heilpädagogik?
Heilpädagogik ist eine spezielle Pädagogik für Kinder mit besonderem Entwicklungs- bzw.
Förderbedarf.
Personengruppe
Kinder im Alter von 4 – 12 Jahre:
Die heilpädagogische Übungsbehandlung bzw. die heilpädagogische Entwicklungsförderung ist
eine systematische Hilfe für Kinder, die in ihrer Entwicklung gehemmt sind und auch für
geistig behinderte Kinder. Hier wird auf die individuellen Möglichkeiten des Kindes
eingegangen. Über ein ausgewogenes Angebot von Übungseinheiten im Spiel werden neue
Kenntnisse; Fähigkeiten und sinnvolle Verhaltensweisen in Einzel- und Gruppensituationen
geweckt, entwickelt und gefestigt.
Grundsätzlich steht die Gesamtförderung, d. h. die Förderung der emotionalen, motorischen,
sozialen und kognitiven Fähigkeiten im Vordergrund.
Durch ein vielfältiges Angebot an Handlungs- und Erfahrungsmöglichkeiten in der optischen,
akustischen sowie taktilen Erfassung und Differenzierung der Umwelt sollen
Teilleistungsschwächen unterschiedlicher Art ausgeglichen werden. Auch in diesem Bereich
ist die Zusammenarbeit mit den Eltern ein sehr wichtiger Bestandteil der Förderung.
(Quelle: Oy, Sagi 1997 S.67)
Was beinhaltet Heilpädagogik?
Spieltherapie
In der Spieltherapie geht man davon aus, dass das Spiel ein natürliches Mittel zur
Selbstdarstellung des Kindes ist.
Hier hat das Kind die Möglichkeit, seine Gefühle und Konflikte "auszuspielen". Man kann
dies z. B. mit einer Therapie eines Erwachsenen vergleichen, der sich in der Therapie über
seine Schwierigkeiten "ausspricht".
( Quelle Axline 1997, S.14)
Dies ist möglich durch die gewährende Haltung des Heilpädagogen, die totale Akzeptanz des
Kindes wie es im Moment ist. So merkt das Kind, dass es hier mit seinem Verhalten
akzeptiert und nicht abgelehnt wird. Die Sicherheit, die das Kind so erhält , das
Vertrauen zum Heilpädagogen und eine gute Zusammenarbeit vor allem mit den Eltern, aber
auch mit Schule, Kindergarten und Ärzten sind die Basis für jede Spieltherapie.
Heilpädagogische Übungsbehandlung / heilpädagogische Entwicklungsförderung
Finanzierung
Die Finanzierung der heilpädagogischen Behandlung übernimmt das Sozialamt bzw. das
Jugendamt. Dies läuft über ein Antragsverfahren, das einen Zeitraum von ungefähr drei
Monaten einnimmt. Die Entspannungsverfahren in den Kleingruppen werden nicht von den
Krankenkassen finanziert.
Zur Anmeldung und für weitere Informationen steht ihn gerne unser Praxisteam zur Verfügung.
Entspannungsverfahren für Kinder
Die Entspannungsverfahren können in der heilpädagogischen Behandlung integriert sein, werden aber in unserer Praxis auch in Kleingruppen angeboten.
Informationskurse für Eltern
Welche Kurse werden angeboten und wann finden die statt?
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Informationen erhalten Sie gegen eine Bearbeitungsgebühr incl. der Versandkosten von € 25. |