®
Wir machen Hausbesuche, wenn diese ärztlich verordnet sind.
Besteht eine Indikation, wird der Hausbesuch vom Arzt verordnet und die Kosten werden
von der Krankenkasse übernommen. Das gilt für die Krankengymnastik sowie die Ergotherapie.
Die heilpädagogische Maßnahme kann auch zuhause stattfinden. Das wird beim zuständigen Amt
(Jugendamt oder Sozialamt) beantragt.